Regelwerk 6. Filmkreis Shorts

 1. Allgemeines


• Mit Anmeldung von mindestens einem Filmbeitrag wird dieses Reglement von der einreichenden Person anerkannt.
• Es besteht keine Einschränkung der Anzahl an Anmeldungen.
• Es wird keine Anmeldegebühr erhoben.
• Es dürfen nur Filme eingereicht werden:
   ◦ deren Produktionsjahr 2017 oder später ist.
   ◦ deren Laufzeit 20 Minuten nicht überschreitet.
   ◦ die in deutscher oder englischer Sprache vorliegen oder mit deutschen oder englischen Untertiteln ausgestattet sind.
• Wiederholte Einreichungen sind zulässig, wenn der Film noch nicht im Rahmen der Filmkreis Shorts gezeigt wurde.
• Zur Einreichung sind ausschließlich Personen des Filmstabes, die der Regie oder Produktion angehören oder von diesen Stellen autorisiert sind, berechtigt.

2. Preise

Es sind sechs Preise ausgeschrieben, drei Jurypreise und drei Publikumspreise.
Die Preise werden jeweils an den*die Regisseur*in vergeben, bei mehreren Regisseur*innen erfolgt eine Priorisierung nach Aufführung im Abspann. Alle Filme, die im Programm der 6. Filmkreis Shorts laufen, gehen automatisch in den Wettbewerb um die Jurypreise und die Publikumspreise ein.

2.1 Jurypreise

Der erste Jurypreis ist mit einem Preisgeld in Höhe von 300€ dotiert, der zweite mit 200€ und der dritte mit einem Preisgeld von 100€ . Die Gewinner werden vor der Veranstaltung ausgewählt.

2.2 Jury

Die Jury besteht aus 3 bis 5 Personen, die vom Studentischen Filmkreis ernannt werden.

2.3 Publikumspreise

Der erste Publikumspreis ist mit einem Preisgeld in Höhe von 200€ dotiert, der zweite mit 125€ und der dritte mit einem Preisgeld von 75€.

2.4 Außer Konkurrenz

Alle Einreichungen, bei denen stimmberechtigte Mitglieder des Studentischen Filmkreises mitgewirkt haben und die bei den Filmkreis Shorts gezeigt werden, nehmen nicht am Wettbewerb um die Preise teil.

3. Rechte

Mit der Einreichung wird bestätigt, dass der Film im Rahmen der 6. Filmkreis Shorts gezeigt werden darf. Dem Studentischen Filmkreis wird zusätzlich die Nutzung von Filmausschnitten (bis 59 Sekunden), Bildmaterial, Credits usw. zum eingereichten Film auf der eigenen Website und bei eigenen Veranstaltungen zu Werbezwecken gestattet.
Die entsprechenden Rechteinhaber erklären sich mit einer unentgeltlichen Nutzung des Films im Rahmen der Filmkreis Shorts einverstanden. Weiterhin verstößt die Nutzung nicht gegen Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits-, Namens-, Markenrechte) und insbesondere sind auch die Rechte an ggf. verwendetem Fremdmaterial (Musik, Film, Foto, Text etc.) für die Nutzung geklärt. Die einreichende Person übernimmt die volle Haftung für die Nutzung des jeweiligen Films. Der Studentische Filmkreis an der Technischen Universität Darmstadt e.V. wird diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter wegen einer Nutzung des Films freigestellt. Dies umfasst auch die notwendigen und angemessen Kosten einer Rechtsverteidigung.

Der Gerichtsstand ist Darmstadt.

4. Einreichungsmodalitäten und Einsendeschluss

Das Formular für Einreichungen mit allen notwendigen Unterlagen sowie die Sichtungskopie müssen bis zum 17. August 2019 in Darmstadt eingegangen sein. Informationen zu den Einreichungsmodalitäten stehen auf der Website der Filmkreis Shorts zur Verfügung: https://filmkreis.de/shorts.
Neben dem Formular auf unserer Website akzeptiert der Filmkreis auch Einreichungen über die Plattform filmfreeways.com, die zum Download zur Verfügung gestellt werden.

Die Einreichung erfolgt digital und ist nur in Einzelfällen per Post möglich.

 

5. Sichtungskopie

Zu Sichtungszwecken ist die einreichende Person verpflichtet eine Sichtungskopie an den Filmkreis zu übersenden. Nicht deutsch- oder englischsprachige Filme müssen mit deutschen oder englischen Untertiteln bei uns eingehen. Für diese Sichtungskopie gelten folgende Regeln:

• Nicht größer als 400 MB
• Codec
  ◦ Video: H265, H264
  ◦ Audio: AAC, DTS, MP3, OGG, AC3
• Containerformat
  ◦ MP4
  ◦ MKV
• Zusendung auf digitalem Weg (z.B. per Dropbox, GoogleDrive, Webtransfer, MyAirBridge, OneDrive, FTP, Vimeo, Download, FilmFreeWay (hierbei muss ein Download des Films möglich sein), usw.)

Der Filmkreis stellt keinen Upload Server zur Verfügung.

In Ausnahmefällen kann nach vorheriger Absprache auch eine Zustellung der Sichtungskopie per Post auf DVD, BluRay, USB Stick, USB Festplatte oder Film erfolgen. In diesem Fall trägt die einreichende Person die Versandkosten für den Hin- und Rückversand (bitte entsprechende Marken beilegen).

6. Vorführkopie


Die Vorführkopien sollen im qualitativ bestmöglichen Format beim Filmkreis vorliegen. Nicht deutsch- oder englischsprachige Filme müssen mit deutschen oder englischen Untertiteln bei uns eingehen. Sollte es Probleme mit der Vorführkopie geben, greifen wir auf die Sichtungskopie zurück. Der Download bzw. Versand der Vorführkopie wird in Absprache mit der einreichenden Person im Dezember festgelegt.

6.1 Digitales Vorführformat

DCP bis zu einer Auflösung von 4K mit bis zu 7.1 Audiokanälen. Wenn möglich die Filmdatei verpackt als 7zip oder zip Datei senden oder alternativ mit einer SHA1/md5 Prüfsumme zum Download ablegen.

6.2 Filmdatei (wenn kein DCP vorhanden ist)

• Codec: ProRes, H265 oder H264 bis zu einer Auflösung von 4K
• Containerformat: MP4 oder MKV
• Audiokanäle: maximal 7.1
• Wenn möglich die Filmdatei verpackt als 7zip oder zip Datei senden oder alternativ mit einer SHA1/md5 Prüfsumme zum Download ablegen.

Sollte von der einreichenden Person kein DCP zum Film zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Filmkreis das Recht vor aus dem zur Verfügung gestellten Material ein DCP zu erstellen.

7. Versand

Für verursachte Schäden am Film bzw. Datenträger (u.a. schlechte Verpackung beim Versand, Perforationsschäden) durch die einreichende Person oder das Versandunternehmen übernimmt der Filmkreis keine Haftung. Eventuelle Schäden an Kopien, die durch uns verursacht werden, müssen nach Erhalt der Rücksendung innerhalb einer Woche schriftlich beim Filmkreis angezeigt werden, da sonst der Anspruch auf Entschädigung entfällt.

7.1. Versand- und Kontaktadresse

Die Anschrift für den Versand von Kopien lautet:

Studentischer Filmkreis an der Technischen Universität Darmstadt e. V.
Karolinenplatz 5
D-64289 Darmstadt

Rückfragen sind per Email an shorts@filmkreis.de möglich.

7.2. Versandart

Nationaler oder internationaler Versand: per Post oder Kurier.

Lieferungen aus nicht-EU-Ländern bis zu einem Warenwert von 22 € müssen den Aufdruck „No commercial value - for cultural purposes only“ tragen. Es muss immer eine Proformarechnung mit allen benötigten Angaben beigelegt sein.
Die Annahme von Lieferungen, die uns Kosten verursachen, müssen wir verweigern. Bei Lieferungen mit teurem Inhalt ist ein versicherter Versand notwendig.

7.3. Versandkosten

Die Kosten für die Filmzusendung trägt die einreichende Person.

7.4. Rückversand

Sichtungskopien werden nur zurückgeschickt, wenn Rückporto beigelegt wurde. Ansonsten verbleiben diese im Filmkreis Archiv.

8. Benachrichtigungen

Alle Personen, deren eingereichte Filme angenommen wurden, bekommen Mitte Dezember per E-Mail eine Zusage zugeschickt. Eine Liste mit angenommenen Filmen wird Ende Dezember auf unserer Webseite https://www.filmkreis.de/shorts einzusehen sein.

9. Reisekostenrückerattung

Die Absicht Reisekostenerstattung zu beantragen muss dem Filmkreis vor der Anreise angekündigt werden. Wenn eine Erstattung vom Filmkreis bestätigt wurde, übernimmt der Filmkreis nach Einreichung von Belegen pro Film, der in das Programm aufgenommen wurde, maximal 150€ (bei Anfahrten aus dem Ausland maximal 250€) an Reisekosten.
Jede Person, die nachweislich an der Produktion eines der gezeigten Filme beteiligt und am Abend der Vorführung im Audimax anwesend war, kann eine Reisekostenrückerstattung beantragen.
Bei mehreren Anträgen pro Film auf Reisekostenrückerstattung werden die 150€ bzw. 250€ prozentual je nach Höhe der Belege aufgeteilt. Pro Film werden für maximal vier Personen Reisekosten nach den obigen Bestimmungen übernommen.