Das Testament des Dr. Mabuse

Dienstag, 26.4.1994 20:00 Audimax
20:00 Das Testament des Dr. Mabuse

Dr. Mabuse lebt geisteskrank in der Nervenklinik des Dr. Baum, der allmählich unter den Einfluß des Verbrechers gerät und ein Doppelleben führt. Eine Welle von Terror setzt das Land in Angst und Schrecken. Die Polizei ist zunächst ratlos; und gerade als die ersten Spuren auf Mabuse hinweisen, stirbt der Verbrecher, ohne daß die Verbrechen aufhören. Jemand scheint mit Feuereifer das Testament des Dr. Mabuse erfüllen zu wollen.

Fritz Langs instinktive Kolportage spielt mit jenen Ängsten vor Wahnsinn, Verbrechen und Terror, die den Bürgern die Hüte von den Köpfen fegen und seine Vision des Überverbrechers, der allein von einem mechanischen Machtwillen angetrieben durch Suggestion und Manipulation einer ihm treu ergebenen Organisation die Welt beherrschen will, galt als prophetische Darstellung Adolf Hitlers, jedenfalls nach der Meinung von Fritz Lang. Der Film wurde gleich nach der Uraufführung 1933 von den Nazis verboten. Bei einem Treffen zwischen Goebbels und Lang zeigt der Minister des RMVP jedoch seine Vorliebe für die früheren Werke Langs: "Metropolis", "M" und die "Nibelungen" und schlägt dem Regisseur vor, Reichsfilmintendant zu werden. Lang: "Aber ich bin doch Jude!" Goebbels: "Wer hier Jude ist, bestimme immer noch ich!" Lang bittet um 24 Stunden Bedenkzeit und verläßt das Land Richtung Frankreich eine Stunde später.

AR


Programmheft SoSe 1994:

In einer Nervenheilanstalt sitzt der schon lange für tot gehaltene Dr. Mabuse, gelähmt zwar, aber immer noch fähig, seinen Arzt zu hypnotisieren und Befehle in die weitverzweigte Welt des Verbrechens zu entsenden. Ziel aller Bestrebungen ist es, Mord, Totschlag und Chaos zu verbreiten.

Der Film wurde im März 1933 vor seiner Uraufführung von Goebbels verboten, Regisseur Fritz Lang emigrierte daraufhin über Frankreich in die USA und trennte sich von seiner Frau, die mit den Nazis sympathisierte. Fritz Lang über seinen Thriller, der 1951 erstmals in Deutschland aufgeführt wurde:
„Dieser Film sollte, wie in einem Gleichnis, Hitlers Terrormethoden aufzeigen. Die Parolen und Glaubenssätze des Dritten Reichs sind hier Verbrechern in den Mund gelegt. Damit hoffte ich, diesen Lehren, hinter denen sich der Wille zur Zerstörung all dessen verbarg, was einem Volke wert und teuer ist, die Maske abzureißen.“

„Vor allem die schillernde Faszination, die von dem Verbrechen ausgeht, die Macht des Ungeistes und die Herrschaft des organisierten Terrors hat Fritz Lang kurz vor der Machtergreifung der Nazis noch einmal festgehalten: Sein Film ist freilich mehr eine Vorahnung als ein Dokument.“
(Süddeutsche Zeitung)


Programmheft SoSe 1958:

Nicht die persönliche Bereicherung Einzelner ist das Motiv zu den Verbrechen in Das Testament des Dr. Mabuse (23. April), sondern das Ziel ist die Errichtung der „Herrschaft des Verbrechens". — Mit der erneuten Aufführung dieses letzten Films Fritz Langs in Deutschland erfüllen wir den Wunsch vieler, die diesen Streifen noch nicht sehen konnten, und ebenso vieler, die den Film bereits kennen. Der Film war 1933 kaum fertig geworden, als er auch schon verboten wurde. Über die Gründe sind die Meinungen geteilt. „Fritz Lang hat später in den Vereinigten Staaten erklärt, daß diese Geschichte von einem verrückten Verbrecher, der den Direktor der Anstalt unter seinen Einfluß bringt und seine Bande von der lrrenzelle aus leitet, ,den Hitlerterror, die Parolen und Doktrinen des dritten Reiches’ brandmarke. Tatsächlich verbot Goebbels den „Mabuse" Aber diese späte Interpretation ist anfechtbar. Das Drehbuch stammte von Langs Gattin Theo von Harbou, die damals bereits Mitglied der Nazipartei war. Später ließ sie sich von Lang, der als Nichtarier denunziert wurde, scheiden und wurde eine der einflußreichsten Filmschaffenden des ‘dritten Reiches'" (Georges Sadoul, „Geschichte der Filmkunst").

AR